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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2007
- 6 B 11579/06 -
Mainzer Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
Steuer verstößt gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit
Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Antragsteller ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung
Die Erhebung einer
Darüber hinaus sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.01.2007
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Dokument-Nr. 3805
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