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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.06.2005
- 6 C 10308/05.OVG -
1.000 Euro Kampfhundesteuer ist zu hoch
Höhere Kampfhundsteuer darf nicht auf ein Verbot der Kampfhundehaltung hinauslaufen
Eine Kampfhundesteuer von 1.000 Euro ist überhöht. Dies entschied in einem Normenkontrollverfahren das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens hält seit dem 1. März 2005 einen Staffordshire Bullterrier. Für dieses Tier muss er nach dem Satzungsrecht der Ortsgemeinde, in der der Antragsteller wohnt, die erhöhte
Steuersatz für gefährliche Hunde in Höhe von 1.000 Euro kommt einem Verbot der Haltung von Kampfhunden gleich
Der Normenkontrollantrag, mit dem der Antragsteller die Überprüfung des Steuersatzes begehrt hat, hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Erfolg. Zwar könnten die Gemeinden mit der Erhebung einer erhöhten
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 37/2005 des OVG Rheinland-Pfalz vom 14.07.2005
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Dokument-Nr. 705
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