Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2018
- 7 A O 11938/17 -
Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich
Einführung des Rundfunkbeitrags für privaten Bereich bedurfte keiner Zustimmung der Europäische Kommission
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Europarecht vereinbar ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Privatmann gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen den Südwestfunk geklagt. Er machte geltend, dass die Gebühren gegen die Verfassung und gegen das Europarecht verstoßen.
Rechtliche Gesichtspunkte mit Hinweis auf Verstoß gegen Europarecht nicht ersichtlich
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verneint dies und bestätigte mit seiner Entscheidung das Urteil des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts. Dieses hatte geurteilt, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2015
[Aktenzeichen: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14]) - Rundfunkbeitrag unionsrechtlich nicht zu beanstanden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: 7 A 11938/17.OVG])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26073
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26073
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.