wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2013
7 C 10969/12.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz erklärt Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich für unwirksam

Erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus nicht gegeben

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich für unwirksam erklärt, da es der Rechtsverordnung für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus an einer erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Die Taxenordnung ist eine Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen. Im zugrunde liegenden Fall sah die Verordnung ursprünglich vor, dass die darin festgesetzten Beförderungsentgelte innerhalb des so genannten Pflichtfahrgebiets gelten. Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet, in dem für Taxiunternehmen eine Beförderungspflicht besteht. Es umfasste das Gebiet der Stadt- bzw. Gemeinde, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Taxiunternehmen verlangt Änderung der Taxenordnung für unwirksam zu erklären

Mit Änderungsverordnung vom 1. August 2012 wurde das Tarifgebiet, innerhalb dessen die Beförderung einheitlich zu den in der Verordnung festgelegten Beförderungsentgelten durchzuführen ist, auf das gesamte Gebiet innerhalb des Landkreises erweitert. Das Pflichtfahrgebiet blieb hingegen unverändert. Es umfasst weiterhin nur das Gebiet der Stadt bzw. Gemeinde, in dem das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Die Antragstellerin, ein Taxiunternehmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich, begehrte mit ihrem Normenkontrollantrag, die Änderung der Taxenordnung für unwirksam zu erklären. Ein vom Pflichtfahrgebiet abweichendes Tarifpflichtgebiet sei im Personenbeförderungsgesetz nicht vorgesehen. Der Landkreis hielt die Änderung, mit der für alle Taxifahrten im Gebiet des Landkreises das gleiche Entgelt festgelegt werde, für sachgerecht. Sie führe zu Rechtssicherheit über das zu entrichtende Entgelt.

Gesetz lässt Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet nicht zu

Das Oberverwaltungsgericht gab dem Normenkontrollantrag statt und erklärte die Änderung der Taxenordnung für unwirksam. Für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus fehle es der Rechtsverordnung an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Nach der gesetzlichen Konzeption des Personenbeförderungsgesetzes müssten sich vielmehr das Gebiet der festgesetzten Tarife für den Taxiverkehr und das Pflichtfahrgebiet, für das die Beförderungspflicht bestehe, gegenseitig decken. Eine Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet lasse das Gesetz nicht zu.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15125 Dokument-Nr. 15125

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15125

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?