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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.04.2006
- 8 A 10119/06.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Bisher geduldeter Schwarzbau kann durch Umbau verloren gehen
Bauliche Veränderungen werden als „neuer“ Schwarzbau gewertet und führen zum Verlust des Vertrauensschutzes
Ein durch Amnestie erlangter Vertrauensschutz für einen Schwarzbau kann entfallen, wenn der Schwarzbau nachträglich umgebaut wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall besaß eine pfälzische Familie seit beinahe 40 Jahren ein Wochenendhaus mit Freisitz. Eine behördliche Genehmigung für das Haus gab es nicht. Nach so langer Zeit dachte jedoch niemand daran, gegen den Bau rechtlich vorzugehen. Das änderte sich jedoch, als die Betroffenen mit einem
Bisher geltende Vertrauensschutz durch Umbau verloren
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stimmte der Abrissentscheidung der Aufsichtsbehörde zu. Die Familie verlor ihren lieb gewonnenen Wochenendsitz. Durch den „keineswegs geringfügigen“
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2010
Quelle: ra-online (kg)
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Dokument-Nr. 9356
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