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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2010
- 3 L 6/08 -
OVG Sachsen-Anhalt: Sportwettenmonopol zulässig
Beschränkung der Sportwettenvermittlung auch unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH nicht zu beanstanden
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit des im Land Sachsen-Anhalt geltenden staatlichen Monopols für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten bestätigt.
Die in Berlin ansässige Klägerin hatte Ende 2004 beim Innenministerium des Landes
Von der Klägerin erhobene verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken nicht durchgreifend
Das Oberverwaltungsgericht hat eine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die von der Klägerin erhobenen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken gegen das gesetzliche Verbot der Vermittlung an im EU-Ausland ansässige private Veranstalter von
Ausgestaltung des Sportwettenmonopols ebenfalls nicht zu beanstanden
Auf die Kritik der Klägerin an der Privatisierung der Spielbanken in
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und diesbezüglich anhängiger Verfahren beim BVerfG und EuGH zugelassen
Das Oberverwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Zulassung der Revision erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass beim Bundesverwaltungsgericht bereits Revisionsverfahren hinsichtlich des Sportwettenmonopols in anderen Bundesländern anhängig sind und der Europäische Gerichtshof voraussichtlich frühestens im Sommer 2010 in mehreren Verfahren zur Vereinbarkeit des in Deutschland geltenden Sportwettenmonopols mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht entscheiden wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2010
Quelle: ra-online, OVG Sachsen-Anhalt
- Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 13.08.2007
[Aktenzeichen: 3 A 293/05 MD]
- Staatliches Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Grundgesetz und Europarecht vereinbar
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2009
[Aktenzeichen: 6 S 570/07, 6 S 1110/07, 6 S 1511/07]) - Staatliches Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.06.2009
[Aktenzeichen: 3 BS 179/07])
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Dokument-Nr. 9260
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