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Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 13.12.2012
- 4 A 437/11 -
Sponsoring durch Zweckverband ist unzulässig
Imagepflege und Kundenwerbung für Wahrnehmung der Aufgaben als Zweckverband ohne Bedeutung
Zweckverbände dürfen ihre Einnahmen nicht für Spenden- oder Sponsoringtätigkeit verwenden. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wandte sich der Regionale
Für Aufgabenwahrnehmung des Zweckverbands bedarf es keiner Ausgaben für Spenden oder Sponsoring
Zur Begründung führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus, dass der Kläger als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen/ra-online
- Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 03.05.2011
[Aktenzeichen: 7 K 1244/10]
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Dokument-Nr. 15019
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