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Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 03.12.2022
- 6 B 303/22 -
Aus Wohnung verwiesener Ehemann hat Anspruch auf Abholung persönlicher Gegenstände
Unzulässiger Verweis auf Möglichkeit der Abholung durch Dritte
Wird eine Ehemann wegen Gewalttaten aus der Ehewohnung verwiesen, so hat er einen Anspruch auf Abholung seiner persönlichen Gegenstände. Der Verweis auf die Möglichkeit der Abholung durch Dritte ist unzulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann wurde im Jahr 2022 aus der in Leipzig liegenden Ehewohnung verwiesen, da er sich gewalttätig gegenüber seiner Ehefrau gezeigt hatte. Nachfolgend wollte der Ehemann seine persönlichen
Anspruch auf Abholung der persönlichen Gegenstände
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschied zu Gunsten des Ehemanns. Die Polizei habe unverzüglich sicherzustellen, dass dem Ehemann auf seine Bitte hin unverzüglich die
Unzulässiger Verweis auf Abholung durch Dritte
Der Verweis auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 02.12.2022
[Aktenzeichen: 3 L 706/22]
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Dokument-Nr. 32594
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