Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Abholservice“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abholservice“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 05.03.2024
- 3 C 243/23 -
Kein Zugang einer mittels Einschreibens mit Rückschein versendeten Betriebskostenabrechnung bei fehlender Abholung der Einschreibesendung
Keine Fingierung des Zugangs der Nebenkostenabrechnung
Eine mittels Einschreibens mit Rückschein versendete Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn er die Sendung bei der Post nicht abholt. Der Zugang kann dann auch nicht fingiert werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick unter anderem über den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung für 2021. Die Vermieterin hatte die Abrechnung im Dezember 2022 mittels Einschreibens mit Rückschein dem Mieter zugesendet. Da der Mieter bei der Zustellung nicht anwesend war, wurde in seinem Briefkasten eine Benachrichtigung eingeworfen. Nachfolgend holte der Mieter die Sendung aber nicht von der Post ab.Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm sei die Betriebskostenabrechnung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 03.12.2022
- 6 B 303/22 -
Aus Wohnung verwiesener Ehemann hat Anspruch auf Abholung persönlicher Gegenstände
Unzulässiger Verweis auf Möglichkeit der Abholung durch Dritte
Wird eine Ehemann wegen Gewalttaten aus der Ehewohnung verwiesen, so hat er einen Anspruch auf Abholung seiner persönlichen Gegenstände. Der Verweis auf die Möglichkeit der Abholung durch Dritte ist unzulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann wurde im Jahr 2022 aus der in Leipzig liegenden Ehewohnung verwiesen, da er sich gewalttätig gegenüber seiner Ehefrau gezeigt hatte. Nachfolgend wollte der Ehemann seine persönlichen Gegenstände aus der Wohnung holen, was ihm polizeilich untersagt wurde. Er wurde auf die Möglichkeit einer Abholung der Gegenstände durch Dritte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2021
- 3 B 1/21 -
Grundstückeigentümer kann zum Bereitstellen von Mülltonnen zur Abholung auf Bürgersteig verpflichtet sein
Schwieriger Abtransport der Mülltonnen vom Grundstück wegen Zuparkens der Behälter
Ein Grundstückeigentümer kann nach einer kommunalen Abfallbewirtschaftssatzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Grundstückseigentümer Anfang des Jahres 2021 beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag gerichtet darauf, dass die Abfalltonnen für sein Grundstück im Rahmen der turnusmäßigen Abholung geleert werden, ohne dass er die Tonnen auf den Bürgersteig vor seinem Grundstück bereitstellen muss. Die zuständige Behörde hatte dies angeordnet, da... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht München, Urteil vom 29.02.2016
- 274 C 24594/15 -
Roller-Verkäufer muss defektes Fahrzeug nicht zur Reparatur abholen
Vom Verkäufer nicht abgeholter defekter Roller berechtigt Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Verkäufer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen liegengebliebenen Roller für die Reparatur abzuholen.
Im zugrunde liegenden Streitfall kaufte der Kläger aus München am 3. Juli 2014 einen gebrauchten Motorroller des Herstellers Aprilia für 1.800 Euro für den privaten Gebrauch bei der beklagten Firma mit Sitz in München, die gewerblich mit Motorrädern handelt.Der Kläger nahm den Motorroller Ende März 2015 erstmals in Betrieb. Kurze Zeit danach trat ein Defekt am Filter... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014
- I-15 U 46/14 -
Versandhändler kann Abholung der Ware nach erklärtem Widerruf zwingend vorschreiben
Ausschluss der Rücksendung ist nicht wettbewerbswidrig
Ein Online-Versandhändler kann in seinen AGBs regeln, dass die Ware nach einem erklärten Widerruf zwingend abgeholt wird. Der dadurch bedingte Ausschluss der Rücksendung durch den Verbraucher, ist nicht als wettbewerbswidrig anzusehen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Internetversandhändler regelte in seinen AGB, dass nach einem erklärten Widerruf des Verbrauchers hochwertiger Schmuck kostenlos abgeholt werden muss. Die Abholung sollte nach Wunsch des Verbrauchers Montag bis Freitag innerhalb eines Zeitfensters von zwei Stunden erfolgen. Zudem sollte die Ware in eine mitgelieferte Versandtasche verpackt... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Abholservice“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »