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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2015
- 2 LB 27/14 -
Fehlende familiäre Beziehungen zur Mutter befreit Kind nicht von Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten
Befreiung von Kostentragungspflicht setzt schweres vorwerfbares Fehlverhalten des Verstorbenen voraus
Ein Kind wird nicht dadurch von seiner Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten befreit, weil es seit Jahren keine familiäre Beziehung zur verstorbenen Mutter hatte. Die Befreiung von der Kostentragungspflicht aufgrund einer unbilligen Härte setzt vielmehr ein schweres vorwerfbares Fehlverhalten des Verstorbenen gegenüber dem Kind voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Sohn neben seinen Geschwistern die Kosten für die
Verwaltungsgericht verneinte Kostentragungspflicht
Das Verwaltungsgericht Schleswig verneinte eine Kostentragungspflicht des Sohns der Verstorbenen. Dieser sei zwar an sich bestattungspflichtig, die Kostentragung stelle aber eine
Oberverwaltungsgericht bejaht Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der Gemeinde und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der bestattungspflichtige Sohn sei zu Recht zu den Kosten der
Kostentragung trotz fehlender familiärer Beziehung keine unbillige Härte
Die Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zu den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 16.10.2014
[Aktenzeichen: 6 A 62/13]
- Misshandelte Ehefrau muss nicht die Bestattungskosten ihres Mannes tragen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2005
[Aktenzeichen: 12 A 11605/04.OVG]) - Keine Heranziehung eines Angehörigen zu Bestattungskosten bei gegen ihn straffällig gewordenen Verstorbenen
(Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.05.2014
[Aktenzeichen: 2 O 31/13]) - Bestattungspflicht eines Angehörigen entfällt nicht aufgrund Erbausschlagung oder fehlender Kenntnis vom Verstorbenen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 04.12.2018
[Aktenzeichen: 5 K 509/18.NW])
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Jahrgang: 2016, Seite: 851 FamRZ 2016, 851
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Dokument-Nr. 22916
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