Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.2020
- 3 MR 32/20 -
Landesregierung bestätigt aktuelle Quarantäne-Verordnung
Freiheitsbeschränkung auf Grund Quarantäne erforderlich und angemessen
Der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat erstmalig über die Gültigkeit der aktuellen "Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein" entschieden und einen dagegen gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall war der Wunsch einer Person, aus dem US-amerikanischen Bundesstaat Texas nach Schleswig-Holstein einzureisen, ohne sich in eine 14-tägige
Grundrechte werden durch Quarantäne nicht verletzt
Nach Auffassung des Senats erlaube das Infektionsschutzgesetz eine solche Regelung. Angesichts der erheblichen Gefahr eines nicht zu überblickenden Schadensausmaßes bei Infektion mit dem hochansteckenden Virus dürften Einreisende aus anderen Staaten als "Ansteckungsverdächtige" angesehen werden. Es genüge, dass insoweit keine ausreichenden Informationen über das Infektionsgeschehen vorlägen und sich ein solcher Verdacht deshalb nicht verlässlich ausräumen lasse. Während über das European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) ein ständiger Informationsaustausch bestehe und dies eine flexible Handhabung erlaube, sei ein vergleichbar verlässliches Instrumentarium in Bezug auf außereuropäische Länder nicht verfügbar. Grundrechte würden durch die Regelung nicht verletzt. Insbesondere die mit der Unterscheidung nach Herkunftsländern verbundene Ungleichbehandlung Betroffener sei aus den genannten Gründen ausreichend gerechtfertigt. Auch die mit der Quarantäneanordnung verbundene Freiheitsbeschränkung erscheine erforderlich und angemessen, da sie zeitlich begrenzt und in häuslicher Umgebung verbracht werden könne. Ob der Antragsteller trotz Gültigkeit der Quarantänepflicht hiervon befreit werden könnte, sei mit der für den Vollzug der Verordnung zuständigen Gesundheitsbehörde zu klären.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ku)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28771
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28771
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.