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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2012
- 4 MR 2/12 -
Eilantrag der "Hells Angels Kiel" gegen Vereinsverbot abgelehnt
Vereinsverbot wird durch nur unzureichend vorgelegten Verwaltungsvorgang des Innenministeriums nicht automatisch rechtswidrig
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag der „Hells Angels MC Charter Kiel“ auf Auszusetzen des Vereinsverbot bis zur Vorlage eines vollständigen Verwaltungsvorganges durch das Innenministerium abgelehnt.
Der Verein „Hells Angels MC Charter Kiel“ war vom Innenministerium im Januar 2012 verboten worden. Die
Öffentliches Interesse an effektiver Gefahrenabwehr überwiegt Interesse des Vereins zur vorläufigen Aufhebung des Verbots
Dies hat das Oberverwaltungsgericht jetzt abgelehnt. Entscheidend sei, ob das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2012
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 14000
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