Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28.06.2016
- 2 KO 31/16 -
Recht zur nachträglichen Anfechtung einer Beförderung kann verwirkt werden
Unnötiges Abwarten von vier Jahren führt zur Verwirkung des Rechts auf Anfechtung einer Beförderung
Hat es der Dienstherr in einem Beförderungsverfahren unterlassen, den unterlegenen Mitbewerber über seine Auswahlentscheidung zu informieren und ihm die Gelegenheit einzuräumen, die Entscheidung im Eilverfahren anzufechten, kann der unterlegene Mitbewerber die Beförderung ausnahmsweise auch nachträglich noch gerichtlich überprüfen lassen. Dieses Recht kann jedoch verwirkt werden, wenn der unterlegene Bewerber zu lange abwartet, bis er sich dagegen zur Wehr setzt. Das ist der Fall, wenn er über einen längeren Zeitraum untätig bleibt, obwohl ein Beamter in vergleichbarer Lage vernünftigerweise längst etwas gegen die Beförderung seines Konkurrenten unternommen hätte. Dies geht aus einer Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist beamtete Berufsschullehrerin. Im Jahr 2013 hat sie die bereits im Jahre 2009 vollzogene
Vier Jahre nach Ernennung einer Mitbewerberin muss nicht mehr mit Anfechtung der Beförderung gerechnet werden
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies die Berufung der Klägerin zurück. Die Klägerin habe zwar das Recht, die vorzeitige Ernennung ihrer Kollegin nachträglich mit der Klage anzufechten. Sie habe das Recht aber verwirkt, weil sie, ohne dass besondere Umstände sie daran gehindert hätten, ihre Rechte über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht habe. Sie habe Kenntnis davon gehabt bzw. haben müssen, dass das Thüringer Kultusministerium regelmäßig Beförderungen vornehme und es wäre ihr zuzumuten gewesen, sich früher gegen die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2016
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 29.10.2015
[Aktenzeichen: 1 K 663/08 We]
- Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung besteht nur bei ernsthafter Beförderungschance des Beamten
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.03.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 12.14]) - Beamter hat bei rechtswidriger Beförderungsentscheidung Anspruch auf Schadensersatz
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 2 A 7.09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23024
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23024
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.