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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2020
- 2 B 361/20 -
OVG Saarland weist Eilantrag gegen Quarantäne-Maßnahmen für Reiserückkehrer ab
Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz von Leib und Leben überwiegt
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Normenkontroll-Eilantrag auf Außervollzugsetzung der §§ 1 und 3 der Verordnung zu Quarantäne-Maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus, soweit in diesen Vorschriften eine Absonderung für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland in das Saarland angeordnet wird, zurückgewiesen.
Die Antragstellerin plant die Durchführung einer von ihr vor Weihnachten gebuchten Reise zu ihrer Zweitwohnung auf Mallorca. Sie beabsichtigt, während des Fluges durchgängig eine Maske der höchsten Schutzkategorie (FFP 3) zu tragen und verweist auf einen auf der Baleareninsel im Vergleich zu ihrem Heimatlandkreis im Saarland niedrigeren Inzidenzwert. In der durch die Verordnung vorgesehenen Verpflichtung zur Absonderung nach der Rückkehr sieht die Antragstellerin unter anderem eine Verletzung ihrer Grundrechte der Berufsfreiheit, der Freiheit der Person und des Gleichheitsgrundsatzes. Es sei zudem bereits zweifelhaft, ob die angeordnete Absonderung von 10 Tagen nach Wiedereinreise in der eigenen Wohnung überhaupt geeignet sei, einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens entgegen zu wirken. Nicht jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person könne "automatisch" als ansteckungsverdächtig angesehen werden.
Abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Absonderung für Reiserückkehrer ist im Eilverfahren nicht möglich
Nach Einschätzung des Gerichts ist eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Absonderung für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29585
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