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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 06.12.2006
- 3 W 17/06, 3 W 18/06 -
OVG Saarland läßt die Vermittlung von Sportwetten bis zur Beschwerdeentscheidung vorläufig zu
Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die sofortige Vollziehbarkeit von zwei Polizeiverfügungen, mit denen den jeweiligen Antragstellern die weitere Vermittlung von Sportwetten an in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässige und dort konzessionierte Wettveranstalter untersagt wird, vorläufig bis zur Entscheidung in den Beschwerdeverfahren ausgesetzt.
Das Oberverwaltungsgericht hält die erstinstanzlichen Entscheidungen, die von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der betreffenden Verfügungen ausgehen, insbesondere unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten im Beschwerdeverfahren für näher überprüfungsbedürftig. Es hat daher das Interesse der Antragsteller, bis zur Beschwerdeentscheidung von einer zwangsweisen Durchsetzung der getroffenen Anordnungen verschont zu bleiben, höher bewertet als das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht, zumal an Sportwetten Interessierte im Falle der sofortigen Unterbindung der Betätigung der Antragsteller auf das Wettangebot der Saarland-Sporttoto-Gesellschaft ausweichen können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 06.12.2006
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Dokument-Nr. 3460
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