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Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 02.09.1992
- 21 U 243/91 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme durch Versicherung bei Ausweichschäden aufgrund zweier Hasen
Verunfallter Autofahrer unterliegt seiner Versicherung
Kommt es aufgrund eines Ausweichversuches wegen zweier Hasen auf der Straße zu Schäden am Auto, so muss dafür nicht die Fahrzeugversicherung einspringen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Porschefahrer eine nächtliche Straße. Als zwei
Autoschäden waren nicht von der Teilkaskoversicherung umfasst
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied gegen den Porschefahrer. Dieser habe keinen Anspruch auf Kostenersatz gegen die Versicherung. Zwar werde nach § 12 Abs. 1 Nr. I d AKB ein Schaden ersetzt, der durch einen
Kein Anspruch auf Rettungskostenersatz
Der Porschefahrer habe zudem keinen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt, ra-online (zt/NJW-RR 1993, 355/rb)
- Vollbremsung für Fuchs: Unfall wegen Ausweichens vor einem Fuchs
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.07.1999
[Aktenzeichen: 8 U 1477/99]) - Zur Einstandspflicht der Kaskoversicherung, wenn ein versichertes Fahrzeug beim Ausweichen eines Wildtieres beschädigt wird
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 22.02.2006
[Aktenzeichen: 32 S 137/05 und 32 S 137/05 (a)]) - Rettungskostenersatz bei Wildunfall: Versicherung muss Schaden für Reh-Ausweichmanöver zahlen
(Amtsgericht München, Urteil vom 11.07.2008
[Aktenzeichen: 345 C 3874/08])
Jahrgang: 1993, Seite: 355 NJW-RR 1993, 355
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Dokument-Nr. 16434
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