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Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017
- 9 U 3/17 -
Keine Pflicht des Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zwecks Reduzierung von Mietwagenkosten
Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei unterlassener Inanspruchnahme
Ein Unfallgeschädigter ist nicht verpflichtet, zwecks Reduzierung der unfallbedingten Mietwagenkosten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei unterlassener Inanspruchnahme liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom November 2015 die gegnerische
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Halle wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach habe die Klägerin zwecks Ermöglichung eines sofortigen Reparaturbeginns ihre Vollkaskoversicherung beanspruchen müssen. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.
Oberlandesgericht verneint Verstoß gegen Schadensminderungspflicht
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin stehe der Anspruch auf
Verzögerung der Schadensregulierung durch Haftpflichtversicherung
Ein Verstoß gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Halle, Urteil vom 14.12.2016
[Aktenzeichen: 10 O 101/16]
- Mietwagenkosten: Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht bei Ankauf eines Neufahrzeugs erst nach Schadensregulierung durch Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers
(Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.09.2016
[Aktenzeichen: 13 S 53/16]) - Mietwagenkosten: Laie darf sich auf Einschätzung des Privatgutachters zur Wirtschaftlichkeit einer Notreparatur verlassen
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 13.09.2023
[Aktenzeichen: 14 U 19/23])
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Dokument-Nr. 26736
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