Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2009, 35
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2009, Seite: 35
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2009, 35:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom22.12.2008
- C-549/07 -
Luftfahrtunternehmen muss bei Flugannullierung grundsätzlich Ausgleichszahlung leisten
Ein Luftfahrtunternehmen darf es in aller Regel nicht ablehnen, Fluggästen nach der Annullierung eines Fluges wegen technischer Probleme des Flugzeugs eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Ausgleichszahlung darf allerdings verweigert werden, wenn die technischen Probleme auf Vorkommnisse zurückgehen, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2009, 35 wird teils auch als „RRa 09, 35“, „RRa 2009, S. 35“ oder „RRa 09, S. 35“ zitiert.