wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 12.06.2012
S 172 AS 3565/11 -

Jobcenter muss Kosten für Besuch einer Waldorfschule nicht übernehmen

Bedarf an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt

Jobcenter sind nicht verpflichtet, das Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Privatschule zu übernehmen. Der Bedarf an Schulbildung wird durch die unentgeltlichen öffentlichen Regelschulen ausreichend gedeckt. Zusätzliche Bildungsleistungen kommen nur ergänzend in Betracht, z. B. für die Schülerbeförderung, für die Mittagsverpflegung, für Gegenstände der persönlichen Schulausstattung (Schulranzen usw.) und für vorübergehend notwendigen Nachhilfeunterricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.

Der im Jahr 2000 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls lebt zusammen mit seiner aus Thailand stammenden alleinerziehenden Mutter und einer kleineren Schwester in Berlin-Wedding. Er besucht eine private Waldorfschule im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, für die ein monatliches Schulgeld von 90 Euro zu entrichten ist. Das Jobcenter Berlin-Mitte lehnte die beantragte Übernahme dieser Schulkosten ab. Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Mutter dem Kläger eine ordentliche Schulbildung zukommen lassen wolle. Diese sei jedoch auch durch die kostenlosen staatlichen Schulen gewährleistet.

Schüler hält Besuch der Waldorfschule weitere Entwicklung wichtig

Hiergegen erhob der Kläger im Februar 2011 Klage vor dem Sozialgericht Berlin. Seine Mutter habe in Thailand nur sechs Jahre lang eine Dorfschule besucht und spreche wenig Deutsch. Gerade im Bezirk Wedding werde der Bedarf an ausreichender Schulbildung an staatlichen Schulen nicht gedeckt. Dort hätten die Schulen einen hohen Anteil an Ausländern mit geringen deutschen Sprachkenntnissen. Der Besuch einer Waldorfschule sei daher für seine weitere Entwicklung wichtig.

Schwerwiegende persönliche Gründe, die Besuch der Regelschule nicht möglich oder zumutbar machen, liegen nicht vor

Das Sozialgericht Berlin wies die Klage nach mündlicher Verhandlung ab und bestätigte die Auffassung des Jobcenters. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip enthalte nur einen Anspruch auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unbedingt erforderlich seien. Ein Anspruch auf den Besuch einer Privatschule lasse sich hieraus nicht ableiten. Der Bedarf an Schulbildung werde vielmehr durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt. Ausnahmen von diesem Grundsatz kämen nur in Betracht, wenn der Besuch einer öffentlichen Grundschule aus objektiven Gründen (z. B. wegen der Entfernung vom Wohnort) oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar sei. Derartige Gründe lägen hier jedoch nicht vor. Allein die Auffassung des Klägers, dass Waldorfschulen besser seien als staatliche Schulen, begründe keinen weitergehenden Anspruch. Der Wunsch, den gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu vermeiden, mache den Besuch einer staatlichen Schule für den Kläger nicht unzumutbar. Berlin sei eine multikulturelle Stadt, in der ¼ der Einwohner einen Migrationshintergrund habe – auch der Kläger selbst zähle hierzu. Im Bezirk Berlin-Mitte gebe es zahlreiche Grund- und weiterführende Schulen, die er besuchen könne.

Begehrtes Schulgeld aus Vorschriften für Bildungspaket nicht ableitbar

Aus den Vorschriften über Bildungs- und Teilhabeleistungen (§ 28 SGB II - Bildungspaket) lasse sich kein Anspruch auf das begehrte Schulgeld ableiten. Neben Leistungen für die Schülerfahrkarte oder die Mittagsverpflegung seien hier insbesondere nur Gegenstände der persönlichen Schulausstattung wie Schulranzen, Sportzeug, Zeichen-, Rechen- und Schreibmaterialien umfasst. Darüber hinaus bestehe ein Anspruch nur auf außerschulische Lernförderung durch vorübergehenden Nachhilfeunterricht, der unmittelbare schulische Angebote allerdings lediglich ergänzen solle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2012
Quelle: Sozialgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Jobcenter | Schulgeld | Waldorfschule | Rudolf-Steiner Schule

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13754 Dokument-Nr. 13754

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13754

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?