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Sozialgericht Darmstadt, Beschluss vom 14.01.2020
- S 17 SO 191/19 ER -
Sozialgericht Darmstadt hält Leistungsausschluss für EU-Ausländer für verfassungswidrig
BVerfG soll Leistungsausschluss prüfen
Das SG Darmstadt hat dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der fast Leistungsausschluss bezüglich Sozialhilfe für EU-Ausländer im SGB XII mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
In Deutschland lebende EU-Ausländer, die nicht arbeiten und kein anderes
Mutter mit drei Kindern aus Rumänien bekommt weder Arbeitslosengeld noch Sozialleistungen
Im konkreten Fall geht es um eine Mutter mit drei minderjährigen Kindern. Sie sind rumänische Staatsangehörige und leben seit 2010 in Deutschland. Die Kinder gehen hier zur Schule. Im Jahr 2018 stellte die Ausländerbehörde das Fehlen eines Freizügigkeitsrechts fest. Dagegen klagt die Familie vor dem Verwaltungsgericht. Arbeitslosengeld II wird ihr im Hinblick auf das ungeklärte
SG Darmstadt sieht Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum verletzt
Der fast vollständige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2020
Quelle: Sozialgericht Darmstadt, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28436
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