Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 01.03.2018
- S 6 R 45/14 -
Rentenversicherung kann jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Kontobevollmächtigten zurückverlangen
Empfänger der Rentenzahlungen zur Erstattung verpflichtet
Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Rentenversicherung jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Kontobevollmächtigten zurückverlangen kann.
Im zugrunde liegenden Fall zahlte die
Abgehobene Beträge müssen zurückerstattet werden
Das Sozialgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung der
Hinweise zur Rechtslage
§ 118 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
[...]
(3) Geldleistungen, die für die Zeit nach dem
(4) Soweit Geldleistungen für die Zeit nach dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2018
Quelle: Sozialgericht Darmstadt/ra-online
- Tod des Vaters über dreißig Jahre verschwiegen - Tochter muss Unfallrente zurückzahlen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.03.2017
[Aktenzeichen: L 16/3 U 58/14]) - Rentenversicherungsträger darf nach Tod der Versicherten überzahlte Altersrente zurückfordern
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2016
[Aktenzeichen: S 4 R 6735/13])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25598
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25598
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.