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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 12.08.2008
- S 1 U 17/08 -
Überfall auf Taxiunternehmer ist Arbeitsunfall
Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen
Wird ein Taxifahrer, der zu Hause auf angekündigte Kunden wartet, überfallen und dabei verletzt, ist dies ein Arbeitsunfall vor. Es liegt ein betriebsbezogenes Tatmotiv und somit der notwendige Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit. Dies hat das Sozialgericht Detmold entschieden.
Ein
Gericht sieht Voraussetzungen für Arbeitsunfall als gegeben an
Bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Detmold vom 15.12.2008
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Dokument-Nr. 7215
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