wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.12.2006
S 33 AS 152/05 -

Hartz IV: Kostenübernahme für Studienfahrt

Auch ohne Schulpflicht besteht Anspruch auf schulische Bildung und Erziehung

Leistungen für Schulfahrten sind Kindern von Langzeitarbeitslosen auch nach dem Ende der Schulpflicht zu gewähren. Sie dürfen vom Leistungsträger nicht durch Pauschalen oder Höchstbeträge begrenzt werden, beinhalten Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen und werden nicht um ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt gekürzt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 18-jährigen Gymnasiasten aus Lippstadt, dem die Arbeit Hellweg (AHA) Soest die Übernahme der Kosten für eine sechstägige Jahrgangsfahrt nach Prag i.H.v. 310,- Euro verweigert hatte.

Der Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Soest argumentierte, die Förderung mehrtägiger Klassenfahrten ende mit der 10. Schulklasse. Der Schüler könne während der Studienfahrt in einer anderen Jahrgangsstufe unterrichtet werden. Hilfsweise machte die Behörde geltend, lediglich einen pauschalen Zuschuss zur Studienfahrt zu gewähren.

Zur Begründung seiner hiergegen erhobenen Klage machte der Schüler geltend, die Jahrgangsstufenfahrt sei eine verpflichtende Schulveranstaltung.

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Arbeit Hellweg Soest, Kosten der Jahrgangsstufenfahrt i.H.v. 280,- Euro zu tragen. Die gesonderte Erbringung von Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten nach dem Sozialgesetzbuch II umfasse von der Schule organisierte Studienfahrten, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrten, die im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt würden.Studienfahrten seien unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung in der gymnasialen Ober-stufe. Durch die Kostenübernahme werde bezweckt, dass schulische Bildung und Erziehung - zumindest in diesem Punkt - keine Frage des Geldbeutels seien. Die von der Beklagten vorgenommene Begrenzung auf Klassenfahrten bis zum Ende der Schulpflicht finde im Sozialgesetzbuch keine Grundlage und führe zu einer Ausgrenzung älterer Schüler allein aus finanziellen Gründen.

Durch eine Pauschalierung oder Festlegung einer Obergrenze der zu erbringenden Leistungen wirke die Behörde dem Gesetzeszweck einer Teilnahme bedürftiger Schüler an Schulfahrten ent-gegen. Eine Höchstgrenze könne sich allein aus den für alle Schüler geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben. Das kulturelle Programm präge in der Regel die pädagogische Zielsetzung und den Zweck von Schulfahrten. Deshalb seien auch Nebenkosten wie Eintrittsgelder zu übernehmen. Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt könnten nicht in Abzug gebracht werden, da der Schüler mindestens in dieser Höhe angemessenes Taschengeld für die Schulfahrt benötige.

Das Sozialgericht begrenzte die Leistungserbringung auf 280,- Euro, weil dieser Betrag von der Schulkonferenz als Höchstgrenze für die Kosten einer Studienfahrt festgelegt worden war und damit die Mehrkosten von 30,- Euro nicht mehr im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen gelegen hätten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 12.12.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Hartz IV | ALG II | Klassenfahrt | Schulpflicht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3492 Dokument-Nr. 3492

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3492

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?