Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 05.02.2018
- S 34 BA 1/18 ER -
Sozialversicherungspflicht auch für Taxifahrer im "Mietmodell"
Fahrer abhängig beschäftigt und daher sozialversicherungspflichtig
Mieten Taxifahrer von einer Taxizentrale gegen ein kilometerabhängiges Entgelt die Fahrzeuge und werden sie ansonsten wie festangestellte Fahrer bei der Auftragsvergabe und -abwicklung eingesetzt, hat die Taxizentrale für sie auf Grund einer abhängigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen von der Taxizentrale
SG: Keine unterschiedliche Behandlung zu festangestellten Mitarbeitern ersichtlich
Die DRV gehe zutreffend davon aus, dass die Fahrer der Taxis im vorliegenden "Mietmodell" abhängig beschäftigt im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV seien und damit der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterlägen. Hierfür spreche, dass sie weder über eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz noch über ein eigenes
Kein eigenes Unternehmerrisiko für "Mietfahrer"
Die "Mietfahrer" trügen kein eigenes
Umsatzabhängige Entlohnung kein maßgebliches unternehmerisches Risiko
Die hier faktisch gegebene umsatzabhängige Entlohnung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2018
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ ra-online
- Abhängige Beschäftigung: Anästhesist in Klinik ist sozialversicherungspflichtig
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.08.2017
[Aktenzeichen: L 1 KR 394/15]) - Als "freie Mitarbeiterin" im Krankenhaus tätige Krankenschwester ist abhängig beschäftigt
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 01.02.2017
[Aktenzeichen: S 10 R 3237/15]) - Selbstständige, die jahrelang Sozialbeiträge gezahlt haben, können nur bei klaren Beweisen für die Selbstständigkeit die Sozialverhältnisse rückabwickeln
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.12.2008
[Aktenzeichen: L 4 KR 55/07 und L 4 KR 97/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25690
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25690
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.