Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.05.2013
- S 34 R 355/12 -
Begrenzte Haftung von Angehörigen bei Rentenüberzahlung nach Tod des Versicherten
Angehöriger muss nicht vorsorglich Kontoführung des Verstorbenen aufnehmen um Verbrauch überzahlter Rente zu verhindern
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann die Erstattung einer Rentenüberzahlung nach dem Tod des Versicherten von einem Angehörigen nicht bereits deshalb verlangen, weil dieser eine Kontovollmacht besaß. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte ein
DRV macht Erstattungsanspruch gegenüber dem Sohn geltend
Gegenüber dem
Sohn hat nicht zu Unrecht über erbrachte Rente des Vaters verfügt
Die hiergegen von dem
Die beklagte DRV könne die Rentenüberzahlung von den Empfängern der Lastschriften zurückzufordern.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15913
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15913
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.