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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 12.08.2008
- S 48 (44) KR 307/05 -
Überflüssiger Krankenhaustag trotz Fallpauschale nicht vergütungsfähig
Operationsvorbereitende Maßnahmen und Patientenaufklärung können auch ambulant erfolgen
Beginnt eine stationäre Behandlung mit einem Tag für operationsvorbereitende Maßnahmen, die auch ambulant oder präoperativ erbracht werden können, kann die Krankenkasse bei Nichterreichung der unteren Grenzverweildauer einen Abschlag von der Fallpauschale vornehmen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund auf die Klage eines Krankenhauses aus Arnsberg gegen die Kaufmännische Krankenkasse.
Das
Gericht weist Klage des Krankenhaus gegen Kürzung der Rechnung ab
Die hiergegen von dem
Gericht: Medizinische Notwendigkeit muss trotz Pauschale vorliegen
Trotz des pauschalierenden Charakters der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 20.10.2008
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Dokument-Nr. 6855
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