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Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 16.05.2014
S 12 AS 3729/13 u. a. -

Wiederholt verhängte Sanktionen des Jobcenters gegen psychisch behinderte Hartz IV-Empfängerin unverhältnismäßig

Jobcenter hätte in Anbetracht der Erkrankung der Leistungs­empfängerin Betreuungs- und Unter­stützungs­leistungen anbieten müssen

Die wiederholte Verhängung von Sanktionen gegen eine psychisch behinderte Hartz IV-Empfängerin ist unverhältnismäßig, wenn besondere Betreuungs­leistungen erforderlich sind. Das Jobcenter kann in diesem Fall nicht auf die gewöhnlichen Mittel der Massenverwaltung zurückgreifen. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 36 Jahre alte Klägerin aus Dresden war in einem geschützten Arbeitsbereich tätig, bevor sie arbeitslos wurde. Eine psychische Behinderung wurde festgestellt. Zu Meldeterminen des Jobcenters erscheint sie nicht mehr. Innerhalb von fünf Monaten lud das Jobcenter sie achtmal zu so genannten Meldeterminen ein. Nachdem die Klägerin den Einladungen nicht nachkam, verhängte das Jobcenter Sanktionen. Dadurch wird die Regelleistung jeweils für drei Monate um 10 % gemindert. Jede der acht Minderungen betrug monatlich ca. 40 Euro.

SG: Meldeaufforderungen waren unverhältnismäßig

Das Sozialgericht Dresden hat alle acht Sanktionsbescheide aufgehoben. Die Meldeaufforderungen waren unverhältnismäßig. Sie lassen ein einzelfallbezogenes Krisen- und Konfliktmanagement vermissen. Geboten waren in Anbetracht der psychischen Behinderung der Klägerin besondere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Diese blieben im Verwaltungsverfahren aus.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2014
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online

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Kommentare (4)

 
 
Lisa schrieb am 16.10.2014

@Foedora

Ich wünsche dir von Herzen eine schwere Depression aufgrund derer du nicht mehr vor die Tür kannst und deine Arbeit brach liegt. Hoffentlich kommst du dann in eine Klinik, während deines Aufenthaltes wirst du nicht wissen wie Mann oder Kinder zurechtkommen sollen.

Ich finde es ohnehin interessant das Mallorca-Baller-Deppen die sich wie die letzten Decksassis aufführen sich erdreisten sozialschwache als asozial und faul zu bezeichenen.

Noch etwas, unsere Politiker leben auch von der Allgemeinheit und schicken auf Kosten des Steuerzahlers ihre Kinder auf Elite-Internate wie Schloss Salem. Da schimpft keiner aber bei Hartz IV-Empfängern trauen sich die Stammtisch-Hetzer.

Einen armen Uli Hoeneß würdest du wohl auch arg bemitleiden, da findest du unsere Justiz wohl gerecht, wie?

Jeder in diesem Land hat Anspruch auf Rechtsprechung, auch faule böse Hartz IV-Empfänger.

Häh?! schrieb am 10.06.2014

Sanktionen nach acht Anschreiben und fünf Monaten? Welches Jobcenter hat so geduldige Sachbearbeiter?

Gerhard Niemeyer schrieb am 09.06.2014

Natürlich. Das kennt man ja. Alle psychisch gestörten Kranken sind Simulanten und wollen vor allem nicht arbeiten.

Ich vermute, die behinderte Hartz-IV-Empfängerin hatte verantwortungsvolle Leute an ihrer Seite, die einen Anwalt eingeschaltet haben. Und sie hat Richter gefunden, die eine Krankheit als Krankheit erkennen.

Feodora würde das natürlich nie tun.

Feodora schrieb am 09.06.2014

Muß man nicht verstehen. Zu den Meldeaufforderungen des Jobcenters ist diese nicht erschienen, aber zum Gericht um gegen die Sanktionen zu klagen und bekommt dann auch noch recht. Was ist mit unserer Justiz los?

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