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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 21.08.2015
- S 40 AS 1713/13 -
Geburt eines Kindes durch Minderjährige lässt Hartz IV-Anspruch Anspruch ihrer Mutter für Alleinerziehung unberührt
Gesetz bezieht sich ohne konkrete Prüfung des Betreuungsaufwands allein auf Minderjährigkeit
Der Mehrbedarf für Alleinerziehung ist der Mutter einer minderjährigen Tochter auch dann zu gewähren, wenn die Tochter bereits selbst Mutter ist. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Die 44-jährige alleinstehende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens lebt mit ihren im streitigen Zeitraum 18- und 16-jährigen Töchtern und ihrem Enkel – Sohn der minderjährigen Tochter – in einem gemeinsamen Haushalt. Sowohl die Klägerin selbst in
Minderjährige Tochter wird auch nach Geburt des eigenen Kindes durch die dem Haushalt vorstehende Klägerin betreut und erzogen
Das Sozialgericht Dresden ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Der Umstand, dass die minderjährige Tochter der Klägerin bereits selbst
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 21556
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