Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.08.2009
- Az.: S 6 U 82/06 -
Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall
Kein lückenloser Versicherungsschutz bei Fortbildungsveranstaltungen
Verletzt sich ein Geschäftsführer bei einer Abfahrt auf der Rodelbahn während einer Seminarwoche, stellt dies keinen Arbeitsunfall dar, wenn die zum Unfallzeitpunkt ausgeübte Tätigkeit nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
Der Kläger ist
Rodelbahnfahrt mit Tochter liegt außerhalb der Grenze für Unfallschutz
Die dagegen erhobenen Klage blieb vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolglos. Der Kläger konnte mit seinem Vortrag, er befinde sich "immer im Dienst", nicht durchdringen. Die Abfahrt auf der Rodelbahn liegt nach Ansicht der Richter nicht mehr innerhalb der Grenzen, bis zu denen der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2009
Quelle: ra-online, SG Düsseldorf
- Kein Unfallversicherungsschutz bei Motivationsreisen (Incentive-Reisen)
(Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2008
[Aktenzeichen: S 1 U 112/07, S 1 U 113/07]) - LSG Hessen: Betriebliche Motivationsveranstaltungen sind nicht gesetzlich unfallversichert
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.06.2009
[Aktenzeichen: L 3 U 249/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8409
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8409
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.