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Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2019
- S 35 AS 3046/19 ER -
Jobcenter muss Anschaffungskosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf erstatten
Erstattungsanspruch kann im Eilverfahren geltend gemacht werden
Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern sind als Härtefall-Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu erstatten. Der Erstattungsanspruch kann dabei auch im Eilverfahren geltend gemacht werden, ohne dass eine Eilbedürftigkeit besteht. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich das
Erstattungsanspruch gegen Jobcenter besteht
Das Sozialgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragsteller. Diese haben gemäß § 21 Abs. 6 SGB II einen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2019
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27862
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