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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2013
- S 37 AS 3151/11 -
Blinder hat trotz angespartem Blindengeld Anspruch auf ALG II
Berücksichtigung des angesparten Blindengeldes stellt persönliche Härte dar
Ein Blinder hat auch dann einen Anspruch auf ALG II, wenn er ein monatliches Blindengeld erhält und über ein hohes durch das Blindengeld angespartes Vermögen verfügt. Während das Blindengeld kein zu berücksichtigendes Einkommen darstellt, würde eine Berücksichtigung des angesparten Blindengelds eine persönliche Härte bedeuten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Blinder auch dann Anspruch auf
Anspruch auf ALG II bestand trotz angespartem Blindengeld
Das Sozialgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Blinden. Dieser habe trotz des monatlichen Blindengeldes sowie des angesparten Blindengeldes einen Anspruch auf
Angespartes Blindengeld dient blindheitsbedingtem Mehrbedarf
Nach Auffassung des Sozialgerichts habe das angesparte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2014
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17771
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