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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sparguthaben“ veröffentlicht wurden

Landgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2024
- 3 O457/23 -

Wirksame Schenkung von Sparguthaben

Reicht es für eine wirksame Schenkung von Sparguthaben bei einer Bank aus, der Beschenkten die Sparbücher auszuhändigen? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Koblenz zu beantworten.

Die Beklagte hat zwei Sparbücher im Besitz, die zu Sparkonten des mittlerweile verstorbenen Bruders der Beklagten bei einer Bank gehören. Abtretungserklärungen betreffend das auf den Sparkonten vorhandene Guthaben in Höhe von insgesamt 92.148,41 € zugunsten der Beklagten liegen bei der Bank nicht vor. Eine Schenkung wurde auch nicht notariell beurkundet. Der Kläger begehrt im Rahmen seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des verstorbenen Bruders der Beklagten die Herausgabe dieser beiden Sparbücher an ihn. Er ist der Auffassung, dass die Sparforderungen mangels Abtretung an die Beklagte dem Nachlass zuzuordnen seien und damit... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2019
- XI ZR 345/18 -

Kreditinstitut darf Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen

Bundesgerichtshof entscheidet über Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehren in der Hauptsache die Feststellung des Fortbestandes dreier Sparverträge. Im Jahr 1996 warb die beklagte Sparkasse für das "S-Prämiensparen flexibel" mit einer Werbebroschüre, in der unter anderem eine Musterrechnung enthalten ist, mit der die Entwicklung eines Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren bei einer monatlichen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.05.2015
- 5 UF 53/15 -

Mutter nicht zu Geldabhebungen vom Sparkonto ihres minderjährigen Kindes berechtigt

Abhebungen begründen pflichtwidriges Verhalten und somit Schaden­ersatz­haftung

Hebt die Mutter eines minderjährigen Kindes vom Sparkonto ihres Kindes Geld ab, um damit Gegenstände für das Kind zu kaufen, so handelt sie pflichtwidrig und ist ihrem Kind gemäß § 1664 BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich ein nicht verheiratetes Paar im Jahr 2011 getrennt hatte, hob die Mutter von dem Sparkonto ihres etwa siebenjährigen Sohns einen Betrag von fast 2.370 Euro ab. Dieses Geld verwendete sie dafür, Gegenstände für ihren Sohn, wie zum Beispiel ein Kinderbett, Kleiderschrank, Schreibtisch, Autokindersitz und Spielzeug sowie eine Waschmaschine... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 03.12.2014
- 4 UF 112/14 -

Abhebung von Sparguthaben des Kindes durch Eltern kann Schaden­ersatz­anspruch des Kindes begründen

Sparguthaben darf nicht für Unter­halts­leistungen genutzt werden

Heben die Eltern vom Sparkonto der Kinder Gelder ab und gleichen sie den Verlust nicht aus, so kann dies einen Anspruch auf Schadenersatz des Kindes gemäß § 1664 BGB begründen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Sparguthaben der Kinder nicht für Unter­halts­leistungen genutzt werden darf, wie zum Beispiel Urlaubsreisen, Ein­richtungs­gegen­stände für das Kinderzimmer oder Geschenke. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater zweier Kinder hob im Zeitraum von September 2003 bis Mai 2008 mehrmals Geld vom jeweiligen Sparkonto der beiden Kinder ab. Während das Sparkonto des einen Kindes mit einem Betrag von 500 Euro belastet wurde, wurde vom Sparkonto des anderen Kindes ein Betrag von fast 3.140 Euro abgehoben. Die Gelder verwendete er ausschließlich für... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2014
- S 13 AS 735/14 -

Hartz IV: Nicht verfügbares Guthaben auf Sparkonto kann vom Jobcenter nicht zur Deckung des Lebensunterhalts angerechnet werden

Von den Großeltern zur Geburt des Enkels angelegtes Sparkonto steht Hilfeempfänger erst ab dem 25. Lebensjahr zur Verfügung

Das von einer Großmutter für ihren Enkel bei dessen Geburt angelegte Sparkonto führt nicht zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, wenn die Großmutter das Sparbuch nie aus der Hand gegeben hat und die Schenkung unter der Auflage erfolgte, dass der Enkel erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll. In diesem Fall ist das Guthaben des Sparkontos nicht als Vermögen des minderjährigen Enkels zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Großmutter des Klägers hatte bei dessen Geburt im Jahr 2005 ein Sparkonto auf seinen Namen angelegt und seitdem monatlich 50 Euro eingezahlt. Mit den Eltern des Klägers hatte sie dabei vereinbart, der Kläger solle erst ab seinem 25. Lebensjahr auf dieses Geld zugreifen können. Die Bank habe zu dieser langen Laufzeit aufgrund von Zinsvorteilen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 15.07.2014
- S 22 AS 341/12 -

Alleinerziehende Mutter hat trotz Sparguthabens Anspruch auf Hartz IV-Leistungen

Sparvermögen des von den Großeltern für das Enkelkind angelegen Sparbuchs steht hilfebedürftigen Mutter nicht zur Verfügung

Das Jobcenter darf Leistungen nicht immer wegen eines zu hohen Sparguthabens ablehnen. Das Guthaben muss einem Hilfebedürftigen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und gab damit der Klage einer alleinerziehenden Mutter statt und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung von Hartz IV Leistungen.

Die 48jährige Frau des zugrunde liegenden Streitfalls lebt mit ihrer minderjährigen Tochter in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft und erhält Hartz IV. Für die Tochter lehnte das Jobcenter Leistungen ab, weil die Großeltern auf deren Namen Sparbücher mit einem Guthaben von insgesamt 9.682,91 Euro angelegt hatten. Die Sparbücher wurden auch von den Großeltern verwahrt. Diese waren... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2013
- S 37 AS 3151/11 -

Blinder hat trotz angespartem Blindengeld Anspruch auf ALG II

Berücksichtigung des angesparten Blindengeldes stellt persönliche Härte dar

Ein Blinder hat auch dann einen Anspruch auf ALG II, wenn er ein monatliches Blindengeld erhält und über ein hohes durch das Blindengeld angespartes Vermögen verfügt. Während das Blindengeld kein zu berücksichtigendes Einkommen darstellt, würde eine Berücksichtigung des angesparten Blindengelds eine persönliche Härte bedeuten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Blinder auch dann Anspruch auf ALG II hat, wenn er über ein durch das Blindengeld angespartes Vermögen verfügt. Das Jobcenter verwies darauf, dass Blindengeld ausschließlich als Ausgleich für die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gezahlt wird. Wird aber Blindengeld angespart, so bedeute dies seiner Ansicht nach,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.09.2013
- IX ZB 247/11 -

Gläubiger hat Zugriff auf durch pfändungsfreies Arbeitseinkommen angespartes Vermögen des Schuldners

Sparrücklagen sind nicht unpfändbar

Das durch das pfändungsfreie Arbeitseinkommen angesparte Vermögen eines Schuldners ist nicht unpfändbar und unterliegt damit dem Zugriff der Gläubiger. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Dezember 2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners eröffnet. Im April 2008 eröffnete dieser ein Konto und zahlte nachfolgend Beträge aus seinem monatlich unpfändbaren Lohn auf das Konto ein. Ein Gläubiger, der von dem Sparkonto erfuhr, verlangte nunmehr Zugriff auf den angesparten Betrag von ca. 2.000 Euro und stellte einen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2013
- S 1 SO 2004/13 -

Vorhandenes Vermögen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe

Schwerbehinderte und schwer pflegebedürftige Klägerin muss anfallende Aufwendungen des Pflegedienstes selbst decken

Wird der Vermögensfreibetrag aufgrund vorhandenem Vermögen in Gestalt von Guthaben auf Spar- und Girokonten sowie der Rückkaufwerte aus einem Bausparvertrag und zwei Lebens­versicherungen überschritten, so besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

In dem vorzuliegenden Fall bezieht die schwerbehinderte (GdB 100) und schwer pflegebedürftige (Pflegestufe 2) Klägerin zu 1 eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Ehemann - Kläger zu 2 - ist als Angestellter versicherungspflichtig beschäftigt. Den Antrag der Kläger vom Mai 2012 auf Übernahme von ungedeckten Kosten für die häusliche Betreuung und Pflege... Lesen Sie mehr