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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 17.11.2011
- S 16 VE 15/09 -
Keine Entschädigung für 1944 erlittenen Unfall
Unfall nicht bewiesen
Auch 66 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges müssen Sozialgerichte sich noch mit Kriegsfolgen befassen. Das Sozialgericht Gießen hat die Klage einer 76jährigen Frau aus Gießen abgewiesen, mit der diese eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz für einen am 31.08.1944 erlittenen Unfall erreichen wollte.
Die in Oberschlesien geborene und 1989 nach Gießen übergesiedelte Klägerin hatte beim Versorgungsamt im Juni 2008 einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie gab dabei an, sie sei am 31.08.1944 ca. 9.00 Uhr mit ihrem Fahrrad beim Brotholen von einem Militär-LKW angefahren und erheblich verletzt worden. Das Sozialgericht bestätigte nun die Entscheidung der Versorgungsverwaltung, diesen
Bundesversorgungsgesetz
Das Bundesversorgungsgesetz sieht eine solche
Klägerin hat Sachverhalt nicht beweisen können
Beides war nach Auffassung des Gerichts im Fall der Klägerin nicht bewiesen. Die damals 9 jährige habe keinen militärischen Dienst ausgeübt, sondern sei als Zivilistin auf dem Weg zum Bäcker geschädigt worden. Auch Kampfhandlungen und damit eine unmittelbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2012
Quelle: ra-online, Sozialgericht Gießen (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12847
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