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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 17.01.2017
- S 18 SO 183/14 -
Sozialhilfeträger muss Pflegeheim Kosten für Bestattung einer mittellosen Bewohnerin erstatten
Ausgleichsansprüche können nicht gegen selbst hilfebedürftige Angehörige der Verstorbenen geltend gemacht werden
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein Pflegeheim nach §§ 74, 98 Abs. 3 SGB XII dann die Übernahme der Kosten für die Bestattung einer Bewohnerin verlangen kann, wenn die Bewohnerin im Heim mittellos verstorben ist und ihre Angehörigen selbst unter Betreuung stehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, ein
Kostenübernahme für Pflegeheim nicht zumutbar
Die Klage auf Erstattung der Aufwendungen für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2017
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Heim muss nicht für Beerdigung zahlen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.06.2007
[Aktenzeichen: 7 A 11566/06.OVG]) - Fehlende familiäre Beziehungen zur Mutter befreit Kind nicht von Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten
(Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2015
[Aktenzeichen: 2 LB 27/14])
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Dokument-Nr. 23813
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