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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 19.03.2012
- S 29 AS 333/11 -
Hartz IV: Jobcenter darf Kaltmieten anhand von Durchschnittsmieten der Mietwertübersicht festlegen
Jobcenter legt Berechnung von Kaltmieten schlüssiges Konzept zugrunde
Das Jobcenter darf sich für die Berechnung einer angemessenen Kaltmiete von Leistungsempfängern nach dem SGB II (Hatz IV) auf eine Mietwertübersicht berufen, die unter anderem die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigt. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und erklärte die Berechnungsweise des Jobcenters für ein schlüssiges Konzept.
Der 56-jährige alleinstehende Kläger aus Herborn bezieht seit dem 1. Januar 2005
Jobcenter geht zugunsten der Hilfebedürftigen von mittlerem Wohnungsstandard aus
Das Sozialgericht Gießen gab dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2012
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Hartz IV: ARGE darf unangemessene Mietkosten kürzen
(Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 19.10.2009
[Aktenzeichen: S 29 AS 4942/08]) - Hartz IV: Mietwertgutachten des Landkreises Celle im einstweiligen Rechtsschutz teilweise bestätigt
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.07.2010
[Aktenzeichen: L 9 AS 1049/09 B ER]) - Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.10.2010
[Aktenzeichen: S 31 AS 317/08])
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Dokument-Nr. 13338
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