Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.10.2010
- S 31 AS 317/08 -
Hartz IV: Notwendiger Umzug in teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig
Gericht bejaht aufgrund Gesundheitsgefährdungen durch bisherige Wohnung eine Umzugsnotwendigkeit
Ist bei einem Bezieher von Hartz IV ein Umzug in eine teurere Wohnung notwendig (hier wegen Schimmelbildung in der bisherigen Wohnung), muss die ARGE die höheren Kosten für die neue Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug tragen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die
Umzug aufgrund Erkrankung der Tochter notwendig
Mit der Klage machte die allein erziehende Mutter geltend, sie sei umgezogen, weil ihre Tochter wegen Schimmelsporen in der Wohnung erkrankt sei.
ARGE gesetzlich zur Kostenübernahme für neue, teurere Unterkunft verpflichtet
Das Sozialgericht Dortmund vernahm den Vermieter als Zeugen und stellte in seinem Urteil fest, dass trotz Renovierungsversuchen mehrfach Schimmel in der alten Wohnung aufgetreten sei. Das Gericht sah darin eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
- Hartz IV: Kein Anspruch auf Umzug in größere - noch angemessene - Wohnung
(Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22.07.2009
[Aktenzeichen: L 9 AS 586/09 ER]) - Arbeitslosengeld II-Empfängerin steht nach Abriss ihrer früheren Wohnung volle Miete für neue Wohnung zu
(Sozialgericht Dresden, Urteil vom 08.01.2010
[Aktenzeichen: S 23 AS 1952/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10455
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10455
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.