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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.12.2010
- 4 U 512/10 -
Wackelknie: Unfallbedingte Erwerbsfähigkeitsminderung von 30 % setzt Tragen einer Knieführungsschiene voraus
Sozialgericht Karlsruhe zur Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Lockerung des Kniebandapparats
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % bei einer Lockerung des Kniebandapparats (Wackelknie) erst dann erreicht ist, wenn eine Knieführungsschienen getragen werden muss.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Briefzusteller, zog sich beim Absteigen vom Dienstfahrrad eine Knorpelfraktur bei Riss des vorderen Kreuzbandes des rechten Kniegelenks zu. Die
Bemessungsgrundlage für die Verletztenrente von 20 % gerechtfertigt
Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Entscheidung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2010
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 10780
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