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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012
- S 1 SO 2516/12 -
Guthaben aus Nebenkostenerstattung ist in voller Höhe auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen
Nebenkostenrückzahlung stellt sozialhilferechtliches Einkommen dar
Ein Guthaben aus einer Nebenkostenerstattung ist im Zuflussmonat in voller Höhe auf die Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der von der Beklagten seit Jahren Leistungen der
Nebenkostenerstattung ist im Zuflussmonat in voller Höhe als Einkommen bedarfsdeckend anzurechnen
Die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Da der Kläger die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten nicht aus seinen Regelsatzleistungen erbracht habe, stelle die Nebenkostenrückzahlung sozialhilferechtlich
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Nebenkostenerstattung: Sozialhilfeempfänger erhält geringere Hilfeleistung als zuvor
(Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2012
[Aktenzeichen: S 1 SO 2516/12]) - Erstattete Beträge von den Stadtwerken sind als Einkommen beim Arbeitslosengeld II anzurechnen
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 07.02.2006
[Aktenzeichen: S 10 AS 70/05])
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Dokument-Nr. 14696
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