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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011
- S 1 SO 4882/09 -
SG Karlsruhe: Qualifizierte Hilfskraft ist ausreichend für Schulbegleitung behinderter Kinder
Sozialhilfeträger hat nicht die Aufgabe sonderpädagogische Förderung in die eigene Hand zu nehmen
Der Sozialhilfeträger muss keine Kostenübernahme für eine pädagogische Fachkraft als Schulbegleitung für behinderte Menschen übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der Kläger des vorliegenden Falls leidet an einer kryptogenen Epilepsie und einer Sprach- und Entwicklungsstörung im Sinne eines frühkindlichen Autismus.
Sozialhilfeträger bewilligt Kostenübernahme nur von Hilfskraft
Der Kläger hat im streitbefangenen (ersten) Schuljahr eine in freier Trägerschaft geführte
SG: Qualifizierte Hilfskraft genügt für Schulbegleitung
Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2011
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 12048
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