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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.06.2016
- S 3 SB 3457/14 -
Schwerbehinderteneigenschaft wegen Diabetes wird nur bei gravierender Beeinträchtigung in der Lebensführung anerkannt
Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft setzt ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung voraus
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Schwerbehinderteneigenschaft bei einem an Diabetes erkrankten Menschen nur dann zuerkannt werden kann, wenn es durch die Krankheit zu gravierenden Beeinträchtigungen in der Lebensführung kommt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das beklagte Landesversorgungsamt
Für Schwerbehinderteneigenschaft müssen durch Erkrankung erhebliche Einschnitte in der Lebensführung vorliegen
Dieser Auffassung ist das Sozialgericht Karlsruhe nicht gefolgt. Das entschied, dass nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, wie sie in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Diabetes mellitus: Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen intensiver Insulintherapie
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 11.03.2009
[Aktenzeichen: S 5 SB 114/07]) - An Diabetes mellitus leidendes, schwerbehindertes Kind hat keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "B"
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.07.2014
[Aktenzeichen: L 3 SB 195/13])
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Dokument-Nr. 22824
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