Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2016
- S 4 AS 2297/15 -
Trinkgeld einer Friseurin darf nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden
Geben von Trinkgeld stellt freiwillige Leistung dar und beruht nicht auf rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist alleinerziehende Mutter und in Teilzeit als Friseurin beschäftigt. Aus ihrer Tätigkeit erzielte sie zuletzt bei einer monatlichen Arbeitszeit von 60 Stunden einen Bruttoarbeitslohn von 540 Euro. Nachdem die Klägerin Nachfragen des Jobcenters nach ihren Trinkgeldeinnahmen nicht beantwortet hatte, ging das Jobcenter von einem geschätzten durchschnittlichen Zusatzverdienst von 60 Euro durch
Trinkgeldeinnahmen sind grundsätzlich nicht anzurechnen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern grundsätzlich nicht anzurechnen sind. Es konnte daher offengelassen werden, ob das Jobcenter überhaupt berechtigt war, eine Schätzung von Trinkgeldeinnahmen vorzunehmen. Das Geben von
§ 11 a Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - Nicht zu berücksichtigendes Einkommen:
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als
1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Hartz IV-Leistungen können wegen nicht genehmigter Ortsabwesenheit eingestellt werden
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2012
[Aktenzeichen: S 19 AS 3136/12 ER]) - Kellner dürfen Trinkgeld als regelmäßige Einkünfte für sich behalten
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: 10 Sa 483/10]) - Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an Saal-Assistenten können steuerfreie Trinkgelder sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.06.2015
[Aktenzeichen: VI R 37/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22709
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22709
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.