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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2017
- S 4 U 1357/17 -
Tod durch Legionellen-Infektion: Hinterbliebene Ehefrau hat aufgrund unzureichender Ermittlungen der Berufsgenossenschaft Anspruch auf Witwenrente
Pflichtwidriges Handeln der Berufsgenossenschaft kann zu Beweiserleichterungen für Nachweis einer Berufskrankheit führen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass unzureichende Ermittlungen der Berufsgenossenschaft nach dem Tod eines Versicherten aufgrund einer Legionellen-Infektion zu einer Beweiserleichterung für den Nachweis einer Berufserkrankung führen können.
Der Versicherte des zugrunde liegenden Verfahrens war für seinen deutschen Arbeitgeber als Anlagentechniker in Belgien beschäftigt. Von seinem letzten Arbeitseinsatz kam er mit grippeähnlichen Symptomen zurück, woraufhin bei ihm eine Legionellen-Infektion festgestellt wurde. Trotz intensiv-medizinischer Behandlung verstarb der Versicherte nach 2 ½ Monaten. Die
Berufsgenossenschaft lehnt Gewährung von Witwenrente ab
Die
Berufsgenossenschaft hätte rechtzeitig Untersuchung der Hotelduschen auf Legionellen-Keime veranlassen müssen
Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich. Das Sozialgericht Karlsruhe verwies darauf, dass das Unfallversicherungsrecht einen typischen Beweisnotstand bei unverschuldeten Beweisschwierigkeiten kenne. Bei pflichtwidrigem Handeln der Behörde kann dies zu Beweiserleichterungen im Sinne geringerer Anforderungen an den Beweis der betreffenden Tatsache führen. Hier hätte rechtzeitig eine Untersuchung der Hotelduschen des Versicherten auf Legionellen-Keime veranlasst werden müssen. Da der medizinische Gutachter die Infektion in der Hoteldusche als hochwahrscheinlich bezeichnet hat, und weil im privaten Bereich des Versicherten das Vorliegen von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2017
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Berufsgenossenschaft muss Witwe eines Jagdhelfers Hinterbliebenenleistungen gewähren
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.02.2017
[Aktenzeichen: L 9 U 144/16]) - Legionellenbefall des Trinkwassers kann Mietminderung von 25 % rechtfertigen
(Amtsgericht Dresden, Urteil vom 11.11.2013
[Aktenzeichen: 148 C 5353/13])
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Dokument-Nr. 25033
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