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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 05.04.2018
- 4 VJ 4/15 -
Narkolepsie ist als Impfschaden nach Schweinegrippeimpfung anzuerkennen
Zahlreiche Fälle dokumentieren europaweit Zusammenhang zwischen Impfung und Narkolepsie
Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im Jahr 2009 wurde weltweit vor den Folgen der
SG bejaht Anspruch auf Versorgungsrente
Das Sozialgericht Koblenz gab der dagegen gerichteten Klage statt und stützte sich zur Begründung zum einen auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen und zum anderen darauf, dass europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2018
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
- Dravet-Syndrom nach 6-fach-Impfung im Säuglingsalter ist als Impfschaden anzuerkennen
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.12.2015
[Aktenzeichen: L 15 VJ 4/12]) - Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung anzuerkennen
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.11.2013
[Aktenzeichen: S 7 VJ 601/09])
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Dokument-Nr. 25833
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