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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.05.2012
- S 10 U 239/09 -
Teilnahme an Hochschulmeisterschaften unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung
Hochschulmeisterschaften sind nicht mit Betriebssport gleichzustellen
Nimmt ein Student für seine Universität an einer Hochschulmeisterschaft teil, unterliegt er dabei dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Wirtschaftspädagogik-Student mit dem Wahlpflichtfach
Hochschulsport im Hochschulgesetz gesetzlich verankert
Dieser Auffassung schloss sich das Sozialgericht Mainz nicht an, sondern bejahte zu Gunsten des Klägers einen (versicherten) Arbeitsunfall, da Hochschulmeisterschaften nicht mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2012
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
- Entfernen eines Metallrohres von der Autobahn ist versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung
(Bundessozialgericht, Urteil vom 28.03.2012
[Aktenzeichen: B2 U 7/11 R]) - Sturz im Fußballstadion – Zum Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während der Pause
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2011
[Aktenzeichen: L 3 U 52/11])
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Dokument-Nr. 13529
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