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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebssport“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023
- L 3 U 66/21 -
Kein Versicherungsschutz nach Sturz mit Inlineskates beim Firmenlauf
Aktivität beim Unfall stand in keinem engen rechtlichen Zusammenhang mit Beschäftigung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.
Die damals 45 Jahre alte Klägerin nahm im Mai 2019 als Inlineskaterin gemeinsam mit anderen Mitarbeitenden ihres Unternehmens am Berliner Firmenlauf im Tiergarten teil. Bei dem Firmenlauf handelte es sich um eine von einem Berliner Sportverein organisierte Veranstaltung, die sportlich interessierten Beschäftigten zahlreicher Unternehmen und Organisationen, aber auch Freizeitteams und Nachbarschaftsteams offenstand. Nach dem sportlichen Teil erfolgte eine Siegerehrung, im Anschluss bestand Gelegenheit, sich gemeinsam auf einer "Run-Party" zu vergnügen. Die Klägerin kam nach dem Start auf der Skaterstrecke auf nassem Untergrund ins Rutschen, stürzte... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.02.2020
- S 17 U 237/18 -
Teilnahme am Firmenlauf führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
Firmenlauf kann nicht als (versicherter) Betriebssport angesehen werden
Eine beim Jobcenter beschäftigte Person hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Mitarbeiterin eines Jobcenters zusammen mit 80 Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen an einem von einem privaten Veranstalter organisierten, insgesamt 10.000 Menschen umfassenden Firmenlauf teilgenommen und durch einen Sturz u.a. eine Fraktur des rechten Handgelenks erlitten. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 23.02.2017
- S 39 U 89/15 -
Kein Unfallversicherungsschutz für Lehrerin bei Volleyballturnier des Schulfördervereins
Vom Schulförderverein organisierte Veranstaltung ist nicht als versicherte Schulveranstaltung oder Betriebssport zu werten
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass eine Lehrerin, die bei einem vom Förderverein der Schule organisierten Volleyballturnier teilnimmt und dabei eine Knieverletzung erleidet, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 49 Jahre alte Klägerin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist Lehrerin an einem Gymnasium. Der Förderverein der Schule organisierte 2014 an einem Samstag ein Volleyballturnier. Die Klägerin stürzte beim volleyballspielen auf das rechte Knie. Wegen des erlittenen Kniebinnenschadens war sie 2 ½ Monate lang krankgeschrieben.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.05.2012
- S 10 U 239/09 -
Teilnahme an Hochschulmeisterschaften unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung
Hochschulmeisterschaften sind nicht mit Betriebssport gleichzustellen
Nimmt ein Student für seine Universität an einer Hochschulmeisterschaft teil, unterliegt er dabei dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Wirtschaftspädagogik-Student mit dem Wahlpflichtfach Sport an den Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball teilgenommen und sich im Finale am Knie verletzt. Die zuständige Unfallkasse Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport zwar grundsätzlich versichert sei, ebenso wie beim Betriebssport erfasse... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2009
- 5 K 2517/07 -
Kein Werbungskostenabzug für Freizeitsport eines Polizisten
Sportliche Betätigung nicht ausschließlich beruflich veranlasst
Aufwendungen eines Polizeibeamten für seinen in der Freizeit betriebenen Sport können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinlang-Pfalz.
In seiner Einkommensteuererklärung 2006 machte der Kläger Aufwendungen in Höhe von rund 1.150.- € für die Ausübung einer sportlichen Betätigung (Hallenhandball) bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten geltend (Fahrtkosten, Sportkleidung und deren Reinigung, Mitgliedsbeitrag usw.). Dazu legte er eine Bescheinigung seines Dienstvorgesetzten vor, die u.a.... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.06.2009
- L 3 U 249/08 -
LSG Hessen: Betriebliche Motivationsveranstaltungen sind nicht gesetzlich unfallversichert
Kein Versicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Canyoning-Unfall
Wird im Rahmen eines Teammeetings die Teilnahme an einer Canyoning-Tour angeboten, so ist diese weder als Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Eine Abteilungsleiterin eines in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens verletzte sich beim Abseilen auf einer Canyoning-Tour am Auge. Die 42-jährige Frau aus Wiesbaden hatte ihre Mitarbeiter zum Dank für die erfolgreiche Arbeit zu einer betrieblichen Motivationsveranstaltung ins Allgäu eingeladen. Neben Fachbeiträgen und Informationen über die Entwicklung der Abteilung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.2009
- B 2 U 19/08 R und B 2 U 22/08 R -
Bundessozialgericht zum Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Sportunfällen
Arbeitnehmer ist bei Teilnahme an regelmäßig stattfindendem Betriebssport unfallversichert
Auch normale Beschäftigte (= Arbeitnehmer) sind als Betriebssportler unfallversichert, wenn sie an einem regelmäßig stattfindenden Betriebssport teilnehmen, der vor allem dem Ausgleich der beruflichen Belastungen dient und unternehmensbezogen organisiert ist. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Bestimmte Sportler sind für ihre Sportunfälle gesetzlich abgesichert. Berufssportler, wie z.B. Fußballprofis, sind als Beschäftigte ihres Vereins in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, ferner Schüler im Rahmen des Schulsports (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8b Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII). In zwei Revisionsverfahren hat das Bundessozialgericht... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008
- L 3 U 266/05 -
Sturz bei Fahrradtour ist kein Arbeitsunfall
Fahrradtour ist nicht versicherte Tätigkeit
Eine Fahrradtour mit ein paar Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im Juni 2001 nahm die Angestellte eines Fördervereins einer Schule in Gießen an einer längeren Fahrradtour mit neun Lehrerinnen und Lehrern teil. Bei einem Sturz verletzte sich die Pädagogin aus dem Landkreis Gießen am Handgelenk. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung ab. Der Unfall sei nicht bei einer versicherten Tätigkeit geschehen.So haben es... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.03.2008
- L 3 U 123/05 -
JP-Morgan-Firmenlauf fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungssschutz
Veranstaltung muss allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen
Die Teilnahme an dem von JP Morgan veranstalteten Firmenlauf oder einer sich daran anschließenden Party steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Eine 1954 geborene Frau aus dem Hochtaunuskreis, die bei einem Kreditinstitut in Frankfurt beschäftig ist, nahm 2003 an dem seit 1993 jährlich in der Frankfurter Innenstadt stattfindenden Laufwettbewerb teil. Nach einer betrieblich organisierten Läuferparty brach sie sich auf dem Heimweg das Bein. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da es sich bei... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2007
- S 1 U 52/06 -
Verletzung beim Betriebssport kein Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine beim Betriebssport erlittene Verletzung keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, und die Klage eines Leverkusener Klägers auf Entschädigung gegen die Berufsgenossenschaft Bahnen abgewiesen.
Der Kläger ist als Straßenbahnfahrer bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG beschäftigt und Mitglied der Fußballsparte einer Betriebssportgemeinschaft, die nach der Vereinssatzung auch Nicht-Betriebsangehörigen offen steht. Während des wöchentlichen Zusatztrainings, das die Mannschaft durch eine Umlage selber bezahlte, verdrehte sich der Kläger das rechte Knie, nachdem er zum Kopfball... Lesen Sie mehr
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