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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 21.03.2013
- S 10 U 48/11 -
Erkrankung in Folge der Schweinegrippeimpfung muss als Arbeitsunfall anerkannt werden
Bei besonderer beruflicher Gefährdung kann Impfung im Ernstfall einen Arbeitsunfall begründen
Die Unfallkasse muss die schwere Erkrankung einer Kinderkrankenschwester in Folge einer Schweinegrippenimpfung als Arbeitsunfall anerkennen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete 2009 als Kinderkrankenschwester im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz. Zu dieser Zeit grassierte weltweit das Schweinegrippevirus H1N1. Die Klägerin nahm an einer von der Klinik dringend empfohlenen
Unfallkasse lehnt Anerkennung und Entschädigung der Impfung als Arbeitsunfall ab
Die beklagte Unfallkasse hatte unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1974 die Anerkennung und Entschädigung dieser
Für Kinderkrankenschwester bestand aufgrund der beruflichen Tätigkeit erhöhtes Risiko
Dieser Ansicht hat sich das Sozialgericht Mainz nicht angeschlossen, sondern die
Klinik hatte besonderes Interesse an umfänglicher Impfung der Mitarbeiter
Das Gericht befand, dass unter diesen Umständen ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Kinderkrankenschwester und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2013
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 15703
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