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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 11.05.2016
- S 16 KA 211/14 -
Alter darf nicht allein entscheidendes Kriterium für Zulassung eines Arztes darstellen
Altersunterschied bei Ärzten lässt nicht ohne Weiteres auf bessere oder schlechtere Versorgungskontinuität schließen
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass einem 74-jährigen Augenarzt nicht allein deshalb die Zulassung als Vertragsarzt verwehrt werden darf, weil ein zehn Jahre jüngerer Konkurrent mutmaßlich länger vertragsärztlich tätig sein kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewarben sich ein 64-jähriger und ein 74-jähriger
Berufungsausschuss sieht bei jüngerem Arzt bessere Gewährleistung einer kontinuierlichen Patientenversorgung
Hiermit gab sich der unterlegene 64-jährige
Berufungsausschuss stellt zu Unrecht bei Entscheidung erkennbar ausschließlich auf Altersunterschied ab
Das Sozialgericht Mainz gab der Klage des 74-jährigen Arztes statt und verpflichtete den Berufungsausschuss, erneut über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2016
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
- Gericht hat Zweifel an der Altersgrenze für Vertragsärzte - Ist die Grenze altersdiskriminierend und somit europarechtswidrig?
(Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.06.2008
[Aktenzeichen: S 16 KA 117/07]) - Altersgrenze für Ärzte ist nicht diskriminierend
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2006
[Aktenzeichen: L 4 KA 32/05])
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Dokument-Nr. 22769
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