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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 09.04.2013
- S 4 AL 194/11 -
Agentur für Arbeit muss Nebenkosten auch bei Eigentumswohnungen berücksichtigen
Gründe für Differenzierung zwischen Nebenkosten einer Mietwohnung und Nebenkosten einer Eigentumswohnung nicht erkennbar
Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, bei Hilfeempfängern im Rahmen der gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auch die Heiz- und Nebenkosten für eine Eigentumswohnung zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einem beiden gehörenden Haus und befindet sich seit August 2011 in einer
Gesetzeswortlaut muss zugunsten der Klägerin ausgelegt und Nebenkosten auch bei Eigentumswohnungen anerkannt werden
Das Sozialgericht Mainz ist der Ansicht der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
- Hartz IV: Jobcenter muss nicht immer für Nebenkostennachzahlung aufkommen
(Sozialgericht Mainz, Urteil
[Aktenzeichen: S 10 AS 200/12 ER]) - Arbeitslose Eigenheimbesitzer können höheres Arbeitslosengeld II verlangen
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.05.2006
[Aktenzeichen: L 10 AS 103/06])
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Dokument-Nr. 15717
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