die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufsausbildungsbeihilfe“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2024
- L 20 AL 196/22 -
Keine Berufsausbildungsbeihilfe im Elternhaushalt
Für Berufsausbildungsbeihilfe ist das Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts Voraussetzung
Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts erfordert, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebt und darin einen eigenen Haushalt führt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der 1996 geborene Kläger bewohnte gemeinsam mit seiner im SGB II-Bezug stehenden Mutter eine von dieser angemietete Drei-Zimmer-Wohnung in Bornheim. Anlässlich seiner Beschäftigungsaufnahme als Rettungssanitäter schloss er mit seiner Mutter zum 01.11.2017 einen Untermietvertrag. Danach mietete er zu einem Mietzins von 384,50 € in der von ihr angemieteten Wohnung ein möbliertes Schlafzimmer zur Untermiete an. Für Küche, Bad, WC, Keller und Stellplatz wurde ebenso wie für diverse Haushaltsgegenstände und Hausrat (Herd, Mini-Backofen, Mikrowelle, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Stellplatz sowie Wohn- und Badezimmermöbel) Mitbenutzung vereinbart.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Leipzig, Beschluss vom 06.12.2018
- S 1 AL 232/18 ER -
Afghanischer Flüchtling hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
Förderbetrag bei nachweisbar guter Integration und wahrscheinlicher Übernahme in Ausbildungsbetrieb im Verhältnis zu Sozialleistungen ohne Ausbildungsvergütung und Erwerbsarbeit moderat
Das Sozialgericht Leipzig hat die Bundesagentur für Arbeit mittels einstweiliger Anordnung zur vorläufigen Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe für einen afghanischen Flüchtling verpflichtet, da das Existenzminimum des Flüchtlings ohne Aufstockung durch Berufsausbildungsbeihilfe gefährdet wäre.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seit Herbst 2015 in Deutschland lebende Flüchtling absolviert seit August 2018 eine reguläre betriebliche Berufsausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Da seine Ausbildungsvergütung von ca. 700 Euro brutto monatlich im ersten Lehrjahr zur Deckung aller Lebenshaltungskosten einschließlich Unterkunft nicht ausreicht, beantragte er auf Aufforderung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 09.04.2013
- S 4 AL 194/11 -
Agentur für Arbeit muss Nebenkosten auch bei Eigentumswohnungen berücksichtigen
Gründe für Differenzierung zwischen Nebenkosten einer Mietwohnung und Nebenkosten einer Eigentumswohnung nicht erkennbar
Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, bei Hilfeempfängern im Rahmen der gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auch die Heiz- und Nebenkosten für eine Eigentumswohnung zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einem beiden gehörenden Haus und befindet sich seit August 2011 in einer Ausbildung zur Altenpflegerin. Bei der Berechnung der Höhe der Beihilfe hatte die Agentur für Arbeit über einen gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalbetrag von 149 Euro hinaus keine der Aufwendungen mitberücksichtigt, die... Lesen Sie mehr