Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Münster, Urteil vom 25.09.2007
- S 2 EG 26/07 -
Einmalzahlungen beim Elterngeld nicht berücksichtigungsfähig
Regelungen verfassungsgemäß
Bei der Berechnung des Elterngelds sind - entsprechend den Regelungen beim Mutterschaftsgeld - Einmalzahlungen, wie z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachtszuwendungen, Provisionen oder Gratifikationen nicht berücksichtigungsfähig.
Das Sozialgericht Münster hat die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Regelung bejaht.
Der Gesetzgeber habe sich bei der Ausgestaltung des Elterngelds - so das Gericht - innerhalb des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums gehalten. Unerheblich ist nach Auffassung des Gerichts, dass Arbeitgeber verstärkt dazu übergegangen sind, das 13. Monatsgehalt verteilt auf das Gesamtkalenderjahr als laufenden Arbeitslohn auszuzahlen, da aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung an die arbeitsvertragliche Ausgestaltung der Auszahlung des Arbeitslohns angeknüpft werden darf.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Münster vom 21.11.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5187
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5187
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.